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Gefahrgut-
transporte

Zu unseren Leistungen gehört die Lagerung und auch die Durchführung von
Gefahrguttransporten. Diese können mit den jeweiligen Fahrzeugtypen (Transporter, Planenbus und LKW) durchgeführt werden. Grundsätzlich wird dabei zwischen ADR Mindermengen bzw. Limited Quantity (LQ) von <1.000 Punkten und >1.000 Punkten unterschieden. 

Güter fast aller ADR-Klassen werden von dem geschulten Personal entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befördert. Dazu sind alle Fahrzeuge mit der kompletten Schutzausrüstung und Feuerlöschern bestückt. 

Das Gefahrgut wird auch als ADR-Ware bezeichnet und unterliegt strengen Vorschriften, die schon bei der Verpackungsart beginnen, die genaue Klassifizierung festlegen und auch
Bestimmungen über die Eignung und Schulung von Fahrern sowie Vorgaben über die eingesetzten Fahrzeuge enthalten. Sehr gern übernehmen auch wir Ihren Gefahrguttransport innerhalb Deutschlands und ganz Europas.

Externer Gefahrgut-
beauftragter:

Laut Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss jedes Unternehmen welches an der Beförderung gefährlicher Güter nach Gefahrgutbeförderungsgesetz beteiligt ist einen Gefahrgutbeauftragten für den jeweiligen eingesetzten Verkehrsträger bestellen. (Ausnahmen gelten für Unternehmen, welche ausschließlich begrenzte Mengen (LQ) oder freigestellte Mengen, ausschließlich innerhalb der 1000-Punkte Regel befördern).

Dies bedeutet, dass ein Unternehmen welches auch nur einmal im Jahr mehr als 333 kg Lithiumbatterien befördert, einen GB bestellen muss. Der GB muss seine Qualifikation durch Schulung und Prüfung (IHK) nachweisen, diese Qualifikation ist alle 5 Jahre zu erneuern. Der GB muss nicht zwangsläufig Mitarbeiter einer Firma sein; die Gestellung eines externen GB ist erlaubt.

Wir übernehmen die Tätigkeiten des externen Gefahgutbeauftragten nach der gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

  • Erstellung der gesetzlich geforderten Jahresberichte
  • Erstellung von Unfallmeldungen
  • Beratung der Geschäftsleitung
  • Schulung der Mitarbeiter nach ADR
  • Kontrolle der im GGVSEB vorgeschriebenen Richtlinien
  • Beratung und Kontrolle der Mitarbeiter

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

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